Deutsch-Mexikanische Juristenvereinigung e.V.
Als am 30.Juni 1988 in München nach fast zweijähriger Vorbereitung die Gründungsversammlung der Deutsch-Mexikanischen Juristenvereinigung stattfand, war noch nicht abzusehen in welchem Maße Mexiko wegen seiner weiteren Entwicklung auf dem Gebiet der Wirtschaft und des Tourismus, aber auch auf dem Felde der Politik und des Rechts, gerade für Juristen interessant werden würde.
Rechtsvergleichung und Erfahrungsaustausch
Rechtsvergleichende Untersuchungen, die sich sowohl auf praktische Rechtsfragen des internationalen Zivil- und Handelsverkehrs als auch auf grundsätzliche Aspekte beziehen, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Deutsch-Mexikanische Juristenvereinigung leistet ihren Beitrag zur Information über das Recht beider Staaten und fördert den Meinungsaustausch zwischen Juristen beider Staaten.
Bei einem Vergleich der politischen Systeme fallen neben bedeutsamen Unterschieden auch wichtige Gemeinsamkeiten auf. Die Vereinigten Mexikanischen Staaten und die Bundesrepublik Deutschland machen bereits in ihrem offiziellen Staatsnamen ihre föderative Struktur deutlich, die gerade auch in Mexiko durch die Betonung der Dezentralisierung und der Subsidiarität Gegenstand wissenschaftlicher und politischer Erörterungen ist. Dabei sind neben dem wissenschaftlichen Diskurs auch praktische Fragen des Vollstreckungsrechts, der Anerkennung von ausländischen Urteilen und der Schiedsgerichtsbarkeit von besonderem Interesse.
Die Deutsch-Mexikanische Juristenvereinigung behandelt in ihren jährlichen Kongressen - auch in Zusammenarbeit mit Schwesterorganisationen und Kooperationspartnern Probleme der praktischen und theoretischen Rechtsvergleichung.